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Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Mu-Ki-Pass Untersuchungen
Im Mutter-Kind-Pass werden alle Untersuchungsbefunde während der Schwangerschaft, der Geburt sowie der ersten Lebensjahre Ihres Kindes eingetragen. Es ist sinnvoll den Mutter-Kind-Pass immer bei sich zu tragen.

Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe sind immer 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, aufgeteilt in 5 Untersuchungen der werdenden Mutter und nach der Geburt 5 zeitgerecht durchgeführte Untersuchungen des Kindes. Vom Arzt wird jede durchgeführte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung im Mutter-Kind-Pass eingetragen.

Bei Feststellung der Schwangerschaft wird der voraussichtliche Entbindungstermin festgelegt, eine ausführliche Anamnese der Mutter erhoben hinsichtlich Anzahl der vorausgegangenen Schwangerschaften und besonderen Risikofaktoren.

Bei der ersten geburtshilflichen Untersuchung erfolgt eine Untersuchung der werdenden Mutter inklusive Krebsabstrich (Pap-Test). Bei den weiteren geburtshilflichen Untersuchungen werden neben der vaginalen Untersuchung auch immer der Blutdruck gemessen, ein Harnbefund erhoben, das Gewicht der Schwangeren sowie die Lage des Kindes und die Herztöne des Kindes dokumentiert.

Laboruntersuchungen im Mutter-Kind-Pass

Während der gesamten Schwangerschaft werden üblicher Weise 3 Laboruntersuchungen durchgeführt:

  • Die erste Laboruntersuchung bei der werdenden Mutter bis zur 16. SSW
  • Die zweite Laboruntersuchung zwischen der 25. und 28. SSW
  • Zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes wird ein oraler Blutzucker-Belastungstest (oGTT) zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Für diese Untersuchung müssen Sie nüchtern sein.

Selbstverständlich erkläre ich Ihnen diese Untersuchungen ausführlich in Ihrer Schwangerschaft.

Ultraschalluntersuchungen im MuKi-Pass

Während der gesamten Schwangerschaft sind medizinisch 3 Ultraschalluntersuchungen empfohlen.

  • Die erste Ultraschalluntersuchung wird zwischen der 8. und 12. SSW durchgeführt.
  • Die zweite Ultraschalluntersuchung wird zwischen der 18. und 22. SSW durchgeführt.
  • Die dritte Ultraschalluntersuchung wird zwischen der 30. und 34. SSW durchgeführt.

Dokumentiert wird jeweils die SSW, die Lage des Mutterkuchens (Plazenta), die Herzaktion beim Kind, die Kindslage, Messwerte beim Kind von Kopf, Brustkorb und Oberschenkel, Informationen über die Fruchtwassermenge, ob es sich um eine Einlings- oder um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt und ob es Besonderheiten oder kontrollbedürftige Befunde gibt.

Sonstige Dokumentationen während der Schwangerschaft

Weitere Untersuchungen wie genetische Beratung, Organscreening, Dopplerultraschall (Durchblutung von der Gebärmutter oder Durchblutung des Kindes), Fruchtwasseruntersuchung und Andere können ebenfalls im Mutter-Kind-Pass dokumentiert werden wie auch eine internistische (interne) Untersuchung der Schwangeren.

Dann folgen die Daten der Entbindung und der Untersuchung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt.

Die weiteren Untersuchungen des Kindes werden vom Kinderarzt durchgeführt und dokumentiert.